22.08.23 | Teilzeit | Salzburg | sbg.arbeiterkammer.atNoch nicht abgeschlossen ist, sind die Entscheidungsträger dazu angehalten, dieses Verfahren grundsätzlich binnen zwei Wochen ab Einlangen der Erklärung abzuschließen (= beschleunigtes Verfahren). Als nahe Angehörige gelten - Ehegatte oder Ehegattin und dessen oder deren leibliche Kinder - Eltern, Großeltern
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