05.03.24 | Praktikum, Vollzeit, Studentenjobs, Lehrstelle | Klagenfurt am Wörthersee | Kammer für Arbeiter und Angestellte für KärntenArbeitsverhältnis vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit also z.B. in der Sommersaison von 1. Mai bis 30. September. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet einfach durch Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer eigenen Beendigungserklärung bedarf. Saisonniers
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