Dekowahnsinn im Büro - Was geht, was nicht und wieso

Wien, 25. September 2018

Arbeitsplazdekoration vom Feinsten

Ein regelrechter Inneneinrichtungs- und Dekoboom hat und in den vergangenen Jahren erfasst. Dieser hat auch vor den Büros nicht Halt gemacht. Die Folge – viele Arbeitsplätze sehen deutlich freundlicher und auch persönlicher als in der Vergangenheit aus, andere dafür aber umso überladener. Gibt es einen Mittelweg?
 

“Ich stelle nur einen kleine Rahmen mit einem Bild meiner Kinder auf”, sagt die Kollegin. Was so harmlos beginnt, kann schnell ausufern. Angespornt durch zahlreiche Heimwerker- und Dekosendungen im Fernsehen, einschlägige Zeitschriften und Selbsthilfeliteratur sind wir mittlerweile bereit, jeden Ort, an dem wir Zeit verbringen, zu verschönern. Am Arbeitsplatz verbringen wir ja die meiste Zeit unseres Lebens, was spricht also dagegen, es sich im Büro hübsch einzurichten? Grundsätzlich sicher nichts, denn selbst Experten geben zu, dass wir mehr Leistung in angenehmer Umgebung erbringen können. Aber heisst es deswegen gleich, dass wir das ganze Büro nach unseren eigenen Wünschen verändern können und sollen?
 

Rein arbeitsrechtlich kann natürlich jeder Angestellte seinen Arbeitsplatz mit persönlichen Gegenständen verschönern. Auf den meisten Büros finden sich zumindest Bilderrahmen mit Partnern und Familie. Experten geben dem durchaus Recht, denn die Motivation steigt messbar, wenn man sich vor Augen führt, dass sich die Arbeit lohnt, weil man im Gegenzug schöne Zeiten mit den liebsten Menschen verbringen kann. Auch Bilder aus dem letzten Urlaub oder Grafiken mit den Lieblingszitaten zur Motivation sind beliebt und können ebenfalls durchaus effektiv sein. Zu persönlich dürfen diese Bilder aber nicht sein, denn gegen ein schönes Strandpanorama kann sicher niemand etwas anwenden, sehr wohl aber gegen Fotos mit Ihnen im Badeanzug. Tabu (und gesetzlich verboten) sind Bilder mit expliziter Nacktheit oder pornografischen Inhalten, denn die können zurecht als Belästigung am Arbeitsplatz angezeigt werden. Diese können und werden auch vom Arbeitgeber nicht geduldet.
 

Darüberhinaus kann der Arbeitgeber auch in anderen Fällen Ihre eigenen Dekoideen verbieten – immer dann, wenn Sie Kundenkontat pflegen und ein bestimmtes Corporate Image repräsentieren, wenn die persönöochen Gegenstände beispielsweise gegen die Brandschutzvorschriften verstoßen oder sonst eine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der anderen Mitarbeiter darstellen. Oder wenn sich schon Ihre Kollegen über den Pflanzendschungel in ihrem Büro beschweren.
 

Unser Fazit – es spricht nicht dagegen, dass sie Ihren Arbeitsplatz mit ein paar persönlichen Gegenständen aufhübschen, aber so diskret, wie möglich, damit sich Ihre Kunden und Mitarbeiter nicht belästigt fühlen. 
 

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