16.04.24 | Lehrstelle, Vollzeit, Studentenjobs, Praktikum | Klagenfurt am Wörthersee | Kammer für Arbeiter und Angestellte für KärntenBelastungen) als auch die psychischen Belastungen ermittelt werden. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung zu sorgen. Sie können aber auch fachlich geeignete Personen (z.B. Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen oder ArbeitspsychologInnen) damit beauftragen
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