05.03.24 | Vollzeit, Praktikum, Studentenjobs, Lehrstelle | Klagenfurt am Wörthersee | Kammer für Arbeiter und Angestellte für KärntenAnzuwendendem Kollektivvertrag ersichtlich sein muss. Auch die betragsmäßige Höhe des Grundgehaltes bzw. des Grundlohnes muss im Dienstzettel angegeben sein. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss außerdem den im Betrieb geltenden Kollektivvertrag zur Einsicht auflegen. Je nach Tätigkeit
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