05.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner-Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG)Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bieten wir Ihnen folgendes
Später ansehen05.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Wolfsberg | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsgruppe ks2
Später ansehen05.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGBereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks3
Später ansehen05.04.24 | Vollzeit | Wolfsberg | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG), Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1 am WE
Später ansehen05.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGAbgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner
Später ansehen05.04.24 | Vollzeit | Wolfsberg | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGPräsenz- bzw. Zivildienst oder Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen, sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner
Später ansehen04.04.24 | Vollzeit | Wolfsberg | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGBereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks4
Später ansehen04.04.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGOder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates) Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung
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04.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Wolfsberg | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGAbgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung
Später ansehen04.04.24 | Teilzeit | Wolfsberg | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGSowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG 1994), Entlohnungsgruppe ks3 Für durchschnittlich 40 Stunden pro Woche (ohne ND und ÜStd
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