04.06.24 | Vollzeit, Lehrstelle | Salzburg | sbg.arbeiterkammer.atDes Lehrverhältnisses Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen und ist damit als befristeter Arbeitsvertrag zu bewerten. Ein derart - befristeter - Lehrvertrag kann daher nicht gekündigt werden. Es gibt somit weder Kündigungsfristen noch Kündigungstermine
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