16.04.24 | Vollzeit, Lehrstelle | Salzburg | sbg.arbeiterkammer.atDes Lehrverhältnisses gelten als Probezeit. Besucht ein Lehrling während der ersten 3 Monate des Lehrverhältnisses einen Berufsschullehrgang (8 bis 12 Wochen), so gelten die ersten 6 Wochen der tatsächlichen betrieblichen Ausbildung/Beschäftigung auch als sogenannte erweiterte Probezeit. Die Probezeit könnte daher
Später ansehenVerpassen Sie nie wieder einen passenden Job!
Alle Jobs für Berufsschullehrer in Salzburg Bundesland kostenlos abonnieren.