29.05.24 | Vollzeit | Kirchdorf in Tirol | Bildungshaus JägermayrhofUnd brachte Klage beim Landesgericht Steyr ein. Mit Urteil stellte das Gericht fest, dass die Frau weiterhin berufsunfähig ist. Das Rehageld wurde somit weiter gewährt. Foto zum Download v.l.n.r. AK-Präsident Andreas Stangl und AK-Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer © Christoph Staudinger
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