15.04.24 | Teilzeit | Türnitz | NÖ LandesgesundheitsagenturHeimhelferin bzw. Heimhelfer nach dem NÖSozialbetreuungsberufegesetz (NÖ SBBG 2007) oder einer gleichwertigenAusbildung nach den Ausbildungsvorschriften anderer Bundesländer (entsprechendder Art. 15a B-VB Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern überSozialbetreuungsberufe, BGBl. I 55/2005) ein
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