28.05.24 | Lehrstelle, Vollzeit | Premstätten | ALU-SOMMER GmbHOder Erfahrungen mit, gibt’s gerne auch mehr. Die Grundlage dafür ist der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie. Ort Feldbach, Österreich Arbeitsbeginn ab sofort Vergütung ab EUR 4.829 brutto/Monat Teilen via . Benefits bei PORR - Flexibles Arbeiten - Gesundheitsförderung - Verpflegung & Mobilität
Später ansehen28.05.24 | Lehrstelle, Vollzeit | Kematen | ALU-SOMMER GmbHOder Erfahrungen mit, gibt’s gerne auch mehr. Die Grundlage dafür ist der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie. Ort Greinbach, Österreich Arbeitsbeginn ab sofort Vergütung ab EUR 4.900 brutto/Monat Teilen via . Benefits bei PORR - Flexibles Arbeiten - Gesundheitsförderung - Verpflegung & Mobilität
Später ansehen21.05.24 | Vollzeit, Lehrstelle | Himberg | ALU-SOMMER GmbHGenauso wie für unsere Zusammenarbeit. - Gutes Geld Du bekommst ein Bruttojahresgehalt von mind. EUR 39.200.- exklusive Zulagen und Prämien. Bringst du besondere Fähigkeiten oder Erfahrungen mit, gibt’s gerne auch mehr. Die Grundlage dafür ist der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie. Ort
Später ansehen23.04.24 | Vollzeit, Lehrstelle | Kematen | ALU-SOMMER GmbH€ exklusive Zulagen und Prämien. Bringst du besondere Fähigkeiten oder Erfahrungen mit, gibt’s gerne auch mehr. Die Grundlage dafür ist der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie. Ort Schwarzach oder Zell am See, Österreich Arbeitsbeginn ab sofort Vergütung ab 4.829 € brutto/Monat Teilen via
Später ansehen12.03.24 | Vollzeit, Lehrstelle | Wien | ALU-SOMMER GmbHDu bekommst ein Bruttojahresgehalt von mind. EUR 42.000 exklusive Zulagen und Prämien. Bringst du besondere Fähigkeiten oder Erfahrungen mit, gibt’s gerne auch mehr. Die Grundlage dafür ist der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie. Ort Anthering, Österreich Arbeitsbeginn ab sofort Vergütung ab
Später ansehen05.03.24 | Praktikum, Studentenjobs, Vollzeit, Lehrstelle | Klagenfurt am Wörthersee | Kammer für Arbeiter und Angestellte für KärntenOder ein gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel zu vorzunehmen. Gesetzliche Grundlagen - §§ 10,12 Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) Kontakt
Später ansehen05.03.24 | Praktikum, Vollzeit, Studentenjobs, Lehrstelle | Klagenfurt am Wörthersee | Kammer für Arbeiter und Angestellte für KärntenDurchsuchen - Quicklinks - Teilen mit Teilen mit Kontakt Arbeitsrecht Tel. E-Mail Gerechtigkeit lässt nicht nach. - Arbeiten bei Hitze Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz
Später ansehen05.03.24 | Praktikum, Studentenjobs, Teilzeit, Lehrstelle | Klagenfurt am Wörthersee | Kammer für Arbeiter und Angestellte für KärntenAuch Lichtquellen sollten parallel zur Blickrichtung zum Bildschirm aufgestellt werden. Gesetzliche Grundlagen - §§ 21, 22 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) - Arbeitsstättenverordnung (AStV) - § 6 Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) Sicherheitsbeleuchtung Neben der Allgemeinbeleuchtung
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