24.03.24 | Vollzeit | Deutsch Wagram | www.unternehmensberater.atMediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004 2. Der Begriff Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden
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