06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGUnd Fortbildungsbereitschaft - Beachtung ökonomischer und sozialer Aspekte am Arbeitsplatz - Bei männl. Bewerbern Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates) Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner LVBG, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1 am WE) bieten wir Ihnen folgendes
Später ansehen06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGUnd der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden
Später ansehen06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGFür Neurologische Rehabilitation für Erwachsene mit derzeit 42 Betten zur Akutnachbehandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen und 110 Betten für die Neurorehabilitation. Als Kompetenzzentrum genießt die Gailtal-Klinik einen ausgezeichneten Ruf weit über die Grenzen Österreichs hinaus. Unsere
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGOder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner LVBG 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 48
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen, sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG 1994), Entlohnungsgruppe ks3 Für durchschnittlich 40 Stunden pro Woche (ohne ND
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGFlexibilität in der Dienstplangestaltung unter den Kolleginnen und Kollegen Effizientes und strukturiertes Aufnahme- und Entlassungsmanagement für ambulante Patientinnen und Patienten - Voll- und Teilzeitbeschäftigung möglich Unsere Mitarbeiterinnen schätzen außerdem - betriebliche Gesundheitsförderung
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06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGOder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner-LVBG 1994
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGAbgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet
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