11.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGBzw. Zivildienst oder Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates) Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung
Später ansehen11.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGPruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch) Sonstige Voraussetzungen - Männliche Bewerber Abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst oder Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGBereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG), Entlohnungsschema ks4
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGSie die notwendigen Informationen seitens der Österreichischen Akademie der Ärzte. (/pruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch) Sonstige Voraussetzungen - Bei männl. Bewerbern Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGSie die notwendigen Informationen seitens der Österreichischen Akademie der Ärzte. (/pruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch) Sonstige Voraussetzungen - Männliche Bewerber Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGInformationen seitens der Österreichischen Akademie der Ärzte. (/pruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch) Sonstige Voraussetzungen - Männliche Bewerber Abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst oder Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGSprachpruefung-deutsch) Sonstige Voraussetzungen - Männliche Bewerber Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten
Später ansehen06.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGAbgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete
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06.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGZur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis Vorerst befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz K-LVBG 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 40
Später ansehen06.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGSprachpruefung-deutsch) Sonstige Voraussetzungen - Männliche Bewerber Abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst oder Untauglichkeitsbestätigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten
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