10.04.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGUnd der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner-LVBG 1994, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bieten wir Ihnen folgendes
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGPräsenz- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen, sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner
Später ansehen06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1 am WE) bieten
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates) Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner LVBG, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1 am WE) bieten wir Ihnen folgendes
Später ansehen06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGUnd der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden
Später ansehen06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGUnd der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1 am WE) bieten wir Ihnen folgendes
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGOder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner LVBG 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 48
Später ansehen06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1
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06.04.24 | Vollzeit | Villach | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen, sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG 1994), Entlohnungsgruppe ks3 Für durchschnittlich 40 Stunden pro Woche (ohne ND
Später ansehen06.04.24 | Teilzeit | Hermagor | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGOder Untauglichkeitsbescheinigung - Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner-LVBG 1994
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