08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGBereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG), Entlohnungsschema ks4
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Übernahme ist möglich Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks4
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen sowie der Patientinnen und der Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates) Dienstverhältnis befristet auf die Dauer der Ausbildung Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsgruppe ks2 Für durchschnittlich 48 Stunden pro
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGDer Mitarbeiterinnen und der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates). Dienstverhältnis befristet Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks2 Für durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bieten wir Ihnen folgendes
Später ansehen08.06.24 | Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft - KABEGSanitätsrates). Dienstverhältnis vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich Entlohnung Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994, Entlohnungsschema ks4 Für durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (rd. 4 ND, davon 1 am WE) bieten wir Ihnen folgendes Einstiegsgehalt
Später ansehen07.06.24 | Lehrstelle, Praktikum, Vollzeit, Studentenjobs | Klagenfurt am Wörthersee | kaernten.arbeiterkammer.atAusbildungen absolviert, deren Kosten vom Dienstgeber übernommen, aber mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Lohnabrechnung wieder abgezogen wurden - ungerechtfertigt laut Heimo Rinösl, Bezirksstellenleiter der AK-Feldkirchen „Die Aus- und Weiterbildungskosten
Später ansehen07.06.24 | Lehrstelle, Praktikum, Vollzeit, Studentenjobs | Klagenfurt am Wörthersee | kaernten.arbeiterkammer.atProjektassistentin von ihrem Vorgesetzen zugesichert, dass ihr befristetes Dienstverhältnis in ein unbefristetes übergehen sollte. Der Projektleiter war mit der Arbeitsleistung sehr zufrieden und hatte die Frau sogar zu seiner Stellvertreterin ernannt. Kurze Zeit später teilte die Frau
Später ansehen07.06.24 | Vollzeit, Teilzeit | Klagenfurt am Wörthersee | www.diakonie.atAls Fachsozialbetreuerin BB oder BA - oder eine pädagogische Ausbildung mit UBV Qualifikation (Unterstützung bei der Basisversorgung) - Empathisches Auftreten - Personenzentriertes Arbeiten - Bereitschaft zu Diensten am Abend und an Wochenenden - Führerschein B und eigenes Fahrzeug Was erwartet
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07.06.24 | Praktikum, Lehrstelle, Studentenjobs, Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | kaernten.arbeiterkammer.at„Ohne AK als kontrollierende Stelle wäre der finanzielle Ausgleich, der der Arbeitnehmerin zusteht, untergegangen.“ Eine Angestellte, die in Kärnten wohnt, aber im Nachbarbundesland arbeitet, wurde seitens des Dienstgebers gekündigt. Fristwidrig, wie sich für die Büroangestellte nach Kontaktaufnahme
Später ansehen07.06.24 | Lehrstelle, Praktikum, Studentenjobs, Vollzeit | Klagenfurt am Wörthersee | kaernten.arbeiterkammer.atDas Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung. So „einfach“ ist es aber nicht. Wenn man unberechtigt entlassen wurde, erhält man eine „Kündigungsentschädigung“. Das heißt, der Arbeitgeber muss alles zahlen, was man während der fiktiven Kündigungsfrist verdient hätte. „Ob eine Entlassung berechtigt
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